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December 7, 2025 at 10:00 CET

Verkaufsbedingungen

1 Mit der Teilnahme, Registrierung oder dem Erhalt einer Bieternummer bei

einer der Auktionen von David Feldman S.A. erklären Sie sich mit den unten

aufgeführten Bedingungen und den sich daraus ergebenden Rechten und

Pflichten einverstanden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

für alle Transaktionen im Zusammenhang mit Losen, die Teil der Auktion sind

oder außerhalb der Auktion abgeschlossen werden. DAVID FELDMAN S.A., der

Organisator dieser Auktion, handelt ausschließlich als Vermittler und übernimmt

daher keinerlei Haftung bei Nichterfüllung(en) durch Käufer und/oder Verkäufer.

Die Auktion wird im Namen und im Auftrag von Drittverkäufern durchgeführt,

die unter Ausschluss von DAVID FELDMAN S.A. direkt verantwortlich sind.

1.1 Die Lose werden auf Basis ihrer Präsentation im Katalog und/oder auf

der Website zum Verkauf angeboten: Die Lose werden mit größter Sorgfalt

beschrieben, ohne dass DAVID FELDMAN S.A. dafür die Verantwortung

übernimmt. Fotografien sind ein wesentlicher Bestandteil der Beschreibungen.

1.2 Für Lose mit einem Wert von weniger als 1’500 CHF oder dem

entsprechenden

Wert

in

anderen

Währungen

wird

keine

Haftung

übernommen. Im Katalog können Schäden an den verkauften Losen erwähnt

werden, eine erschöpfende Auflistung ist jedoch nicht enthalten. Bieter können

den Zustand eines Loses, sofern verfügbar, entweder im Internet oder auf Anfrage

überprüfen. Lose, die mit einem Quadrat neben der Losnummer gekennzeichnet

sind, unterliegen der Bundeskontrolle für Edelmetalle (CMP), deren Bericht auf

Anfrage erhältlich ist.

1.3 DAVID FELDMAN SA organisiert vor dem Verkauf einen oder mehrere Tage

zur Präsentation der Lose an einem Ort im Kanton Genf oder anderswo, an dem

Käufer oder ihre Vertreter alle Lose zu den im Verkaufskatalog oder auf unserer

Website angegebenen Zeiten begutachten können.

1.4 Käufer hatten die Möglichkeit, die Lose vor dem Verkauf zu prüfen. Es wird

davon ausgegangen, dass sie alle gekauften Lose geprüft haben und sie in

dem Zustand akzeptieren, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden,

unabhängig von der Beschreibung im Katalog. Diese Beschreibung stellt lediglich

eine Meinung dar und ist keine Garantie für die Echtheit der verkauften Artikel.

Außer im Falle einer vorherigen Vereinbarung mit David Feldman SA werden

keine Ansprüche akzeptiert. Die Lose werden verkauft, wie besehen. Im

Zusammenhang mit dem Verkauf von philatelistischen Artikeln gilt jedoch die

Klausel 3.10.

2 Auktionsgebote

2.1 Jedes Gebot muss mindestens nach der folgenden Skala höher sein als das

vorherige Gebot: (die Währung kann je nach Auktion variieren).

Sofern im Katalog und auf der Website nichts anderes angegeben ist, wird der

Schweizer Franken als Verkaufswährung angenommen.

50 - 100:

5

10’000 – 20’000:

1’000

100 - 200:

10

20’000 – 50’000:

2’000

200 - 500:

20

50’000 – 100’000:

5’000

500 – 1,000:

50

100’000 – 200’000:

10’000

1’000 – 2’000:

100

200’000 – 500’000:

20’000

2’000 – 5’000:

200

500’000 – 1’000’000:

50’000

5,000 - 10’000:

500

1’000’000 or more:

100’000

Gebote, die zwischen diesen Beträgen liegen, werden auf das nächsthöhere

Gebot aufgerundet.

2.2 Jedes Gebot stellt ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot dar. Der

Bieter bleibt an sein Angebot gebunden, bis es vom Auktionator ausdrücklich

überboten oder abgelehnt wird.

2.3 Doppelte Gebote werden sofort gemeldet und der Bieterprozess wird neu

gestartet. Wenn kein höheres Gebot abgegeben wird, wird die Auktion durch ein

Los entschieden. Bei gleichwertigen Geboten von anwesenden und abwesenden

Bietern hat der schriftliche Bieter Vorrang oder der persönlich anwesende Bieter

im Falle eines telefonischen Gebots.

2.4 Der Zuschlagspreis kann ausnahmsweise auf das niedrigste Gebot reduziert

werden, wenn festgestellt wird, dass derselbe Bieter den Preis versehentlich

durch die Verwendung von mehr als einer Gebotsmethode erhöht hat.

2.5 Telefonische Gebote werden nur angenommen, wenn sich die Bieter im

Voraus für diese Art des Bietens registriert haben und DAVID FELDMAN S.A.

bekannt sind, sodass

die Zahlungsfähigkeit der Bieter überprüft werden konnte. Käufern wird eine

Verwaltungsgebühr berechnet.

2.6 Nur bei DAVID FELDMAN S.A. registrierte Käufer, die eine Bieternummer

erhalten haben, können an der Auktion teilnehmen. Sie müssen auf Anfrage einen

Identitätsnachweis, eine Adresse und eine Bankverbindung vorlegen. Auf Anfrage

behält sich DAVID FELDMAN S.A. das Recht vor, den maximalen Gebotsbetrag

für bestimmte Käufer in Abhängigkeit von deren finanzieller Leistungsfähigkeit

zu begrenzen. Bei bestimmten Käufern kann DAVID FELDMAN S.A. sogar

die vorherige Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit per Kreditkarte oder

Banküberweisung verlangen.

2.7 Schriftliche Gebote, die vor der Auktion bei DAVID FELDMAN S.A. oder

auf der Website eingehen, haben in jedem Fall Vorrang vor Geboten, die im

Auktionssaal abgegeben werden. Sie sind bindend und endgültig. Bieter, die einen

schriftlichen Gebotsauftrag erteilen, können Alternativgebote abgeben und/oder

den Gesamtbetrag ihrer Gebote begrenzen. Gebote, die „zum Kauf“ abgegeben

werden, dürfen den zehnfachen Wert des im Katalog abgedruckten oberen

Schätzwerts nicht überschreiten.

2.8 Bei Auktionen ohne Auktionator werden die Online-Gebote von DAVID

FELDMAN S.A. auf seiner Website entgegengenommen. Am Ende der Auktion, auf

die Sekunde genau, wird das Los an den Höchstbietenden vergeben, mit einem

Schritt über dem nächsthöheren Gebot. Wenn der letzte Bieter in den letzten

fünfzehn Sekunden des Verkaufs geboten hat, wird die Auktion für dieses Los um

fünfzehn Sekunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs des letzten Gebots verlängert.

2.9 Alle schriftlichen Gebote gelten für 60 Tage nach dem Auktionstermin als

verbindlich. DAVID FELDMAN S.A. ist daher berechtigt, dem Bieter die Ware bis

zum Ablauf dieser Frist in Rechnung zu stellen. Jede Rechnung, die der Bieter

erhält, ist daher gültig und muss sofort bezahlt werden.

2.10 DAVID FELDMAN S.A. hat das Recht, Gebote abzulehnen, Lose nach

eigenem Ermessen zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die

Versteigerung wird in englischer oder französischer Sprache durchgeführt,

Gebote können jedoch in jeder anderen Sprache wiederholt werden.

DAVID FELDMAN S.A. ist auch berechtigt, im Namen von Verkäufern zu bieten,

wenn Mindestpreise festgelegt wurden. Wenn der Verkäufer Mindestpreise für

einige seiner Lose festlegt, gilt er als Käufer und DAVID FELDMAN S.A. bietet in

seinem Namen bis zu den festgelegten Mindestpreisen. Wird der vom Verkäufer

festgelegte Preis nicht erreicht, wird das nächste Los versteigert.

3 Die Versteigerung

3.1 Auktionsvertreter und -agenten: Der Bieter übernimmt die persönliche

Verantwortung für sein Gebot und kann nicht behaupten, dass der Kauf im

Namen oder im Auftrag eines Dritten getätigt wurde. Der Vertreter haftet

gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Verpflichtungen der von ihm

vertretenen Person.

Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung der Qualität

der gekauften Lose und die anschließende Bezahlung der Rechnung für die

gekauften Lose.

Bieter, die persönlich als Vertreter Dritter anwesend sind, müssen dies der

Auktionsleitung spätestens zum Zeitpunkt der Auktion unmissverständlich mitteilen.

3.2 Zuschläge: Jedes Los wird an den Höchstbietenden im Namen des jeweiligen

Verkäufers vergeben. Zusätzlich zum Zuschlagspreis wird dem Käufer eine

Provision in Höhe von 24.5 % berechnet, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Der

Käufer muss auf den Zuschlagspreis eine Mehrwertsteuer von 8,1 % zahlen.

Für Lose die mit einem Kreis neben der Losnummer gekennzeichnet sind, fällt

die Mehrwertsteuer von 8,1% nur auf die Käuferprovision an.

3.3 Die gezahlte Mehrwertsteuer kann gegen Vorlage eines Ausfuhrnachweises

zurückerstattet werden. DAVID FELDMAN S.A. berechnet eine Verwaltungsgebühr

von 75,00 CHF. Die Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.

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