Verkaufsbedingungen
1 Mit der Teilnahme, Registrierung oder dem Erhalt einer Bieternummer bei
einer der Auktionen von David Feldman S.A. erklären Sie sich mit den unten
aufgeführten Bedingungen und den sich daraus ergebenden Rechten und
Pflichten einverstanden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Transaktionen im Zusammenhang mit Losen, die Teil der Auktion sind
oder außerhalb der Auktion abgeschlossen werden. DAVID FELDMAN S.A., der
Organisator dieser Auktion, handelt ausschließlich als Vermittler und übernimmt
daher keinerlei Haftung bei Nichterfüllung(en) durch Käufer und/oder Verkäufer.
Die Auktion wird im Namen und im Auftrag von Drittverkäufern durchgeführt,
die unter Ausschluss von DAVID FELDMAN S.A. direkt verantwortlich sind.
1.1 Die Lose werden auf Basis ihrer Präsentation im Katalog und/oder auf
der Website zum Verkauf angeboten: Die Lose werden mit größter Sorgfalt
beschrieben, ohne dass DAVID FELDMAN S.A. dafür die Verantwortung
übernimmt. Fotografien sind ein wesentlicher Bestandteil der Beschreibungen.
1.2 Für Lose mit einem Wert von weniger als 1’500 CHF oder dem
entsprechenden
Wert
in
anderen
Währungen
wird
keine
Haftung
übernommen. Im Katalog können Schäden an den verkauften Losen erwähnt
werden, eine erschöpfende Auflistung ist jedoch nicht enthalten. Bieter können
den Zustand eines Loses, sofern verfügbar, entweder im Internet oder auf Anfrage
überprüfen. Lose, die mit einem Quadrat neben der Losnummer gekennzeichnet
sind, unterliegen der Bundeskontrolle für Edelmetalle (CMP), deren Bericht auf
Anfrage erhältlich ist.
1.3 DAVID FELDMAN SA organisiert vor dem Verkauf einen oder mehrere Tage
zur Präsentation der Lose an einem Ort im Kanton Genf oder anderswo, an dem
Käufer oder ihre Vertreter alle Lose zu den im Verkaufskatalog oder auf unserer
Website angegebenen Zeiten begutachten können.
1.4 Käufer hatten die Möglichkeit, die Lose vor dem Verkauf zu prüfen. Es wird
davon ausgegangen, dass sie alle gekauften Lose geprüft haben und sie in
dem Zustand akzeptieren, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden,
unabhängig von der Beschreibung im Katalog. Diese Beschreibung stellt lediglich
eine Meinung dar und ist keine Garantie für die Echtheit der verkauften Artikel.
Außer im Falle einer vorherigen Vereinbarung mit David Feldman SA werden
keine Ansprüche akzeptiert. Die Lose werden verkauft, wie besehen. Im
Zusammenhang mit dem Verkauf von philatelistischen Artikeln gilt jedoch die
Klausel 3.10.
2 Auktionsgebote
2.1 Jedes Gebot muss mindestens nach der folgenden Skala höher sein als das
vorherige Gebot: (die Währung kann je nach Auktion variieren).
Sofern im Katalog und auf der Website nichts anderes angegeben ist, wird der
Schweizer Franken als Verkaufswährung angenommen.
50 - 100:
5
10’000 – 20’000:
1’000
100 - 200:
10
20’000 – 50’000:
2’000
200 - 500:
20
50’000 – 100’000:
5’000
500 – 1,000:
50
100’000 – 200’000:
10’000
1’000 – 2’000:
100
200’000 – 500’000:
20’000
2’000 – 5’000:
200
500’000 – 1’000’000:
50’000
5,000 - 10’000:
500
1’000’000 or more:
100’000
Gebote, die zwischen diesen Beträgen liegen, werden auf das nächsthöhere
Gebot aufgerundet.
2.2 Jedes Gebot stellt ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot dar. Der
Bieter bleibt an sein Angebot gebunden, bis es vom Auktionator ausdrücklich
überboten oder abgelehnt wird.
2.3 Doppelte Gebote werden sofort gemeldet und der Bieterprozess wird neu
gestartet. Wenn kein höheres Gebot abgegeben wird, wird die Auktion durch ein
Los entschieden. Bei gleichwertigen Geboten von anwesenden und abwesenden
Bietern hat der schriftliche Bieter Vorrang oder der persönlich anwesende Bieter
im Falle eines telefonischen Gebots.
2.4 Der Zuschlagspreis kann ausnahmsweise auf das niedrigste Gebot reduziert
werden, wenn festgestellt wird, dass derselbe Bieter den Preis versehentlich
durch die Verwendung von mehr als einer Gebotsmethode erhöht hat.
2.5 Telefonische Gebote werden nur angenommen, wenn sich die Bieter im
Voraus für diese Art des Bietens registriert haben und DAVID FELDMAN S.A.
bekannt sind, sodass
die Zahlungsfähigkeit der Bieter überprüft werden konnte. Käufern wird eine
Verwaltungsgebühr berechnet.
2.6 Nur bei DAVID FELDMAN S.A. registrierte Käufer, die eine Bieternummer
erhalten haben, können an der Auktion teilnehmen. Sie müssen auf Anfrage einen
Identitätsnachweis, eine Adresse und eine Bankverbindung vorlegen. Auf Anfrage
behält sich DAVID FELDMAN S.A. das Recht vor, den maximalen Gebotsbetrag
für bestimmte Käufer in Abhängigkeit von deren finanzieller Leistungsfähigkeit
zu begrenzen. Bei bestimmten Käufern kann DAVID FELDMAN S.A. sogar
die vorherige Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit per Kreditkarte oder
Banküberweisung verlangen.
2.7 Schriftliche Gebote, die vor der Auktion bei DAVID FELDMAN S.A. oder
auf der Website eingehen, haben in jedem Fall Vorrang vor Geboten, die im
Auktionssaal abgegeben werden. Sie sind bindend und endgültig. Bieter, die einen
schriftlichen Gebotsauftrag erteilen, können Alternativgebote abgeben und/oder
den Gesamtbetrag ihrer Gebote begrenzen. Gebote, die „zum Kauf“ abgegeben
werden, dürfen den zehnfachen Wert des im Katalog abgedruckten oberen
Schätzwerts nicht überschreiten.
2.8 Bei Auktionen ohne Auktionator werden die Online-Gebote von DAVID
FELDMAN S.A. auf seiner Website entgegengenommen. Am Ende der Auktion, auf
die Sekunde genau, wird das Los an den Höchstbietenden vergeben, mit einem
Schritt über dem nächsthöheren Gebot. Wenn der letzte Bieter in den letzten
fünfzehn Sekunden des Verkaufs geboten hat, wird die Auktion für dieses Los um
fünfzehn Sekunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs des letzten Gebots verlängert.
2.9 Alle schriftlichen Gebote gelten für 60 Tage nach dem Auktionstermin als
verbindlich. DAVID FELDMAN S.A. ist daher berechtigt, dem Bieter die Ware bis
zum Ablauf dieser Frist in Rechnung zu stellen. Jede Rechnung, die der Bieter
erhält, ist daher gültig und muss sofort bezahlt werden.
2.10 DAVID FELDMAN S.A. hat das Recht, Gebote abzulehnen, Lose nach
eigenem Ermessen zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die
Versteigerung wird in englischer oder französischer Sprache durchgeführt,
Gebote können jedoch in jeder anderen Sprache wiederholt werden.
DAVID FELDMAN S.A. ist auch berechtigt, im Namen von Verkäufern zu bieten,
wenn Mindestpreise festgelegt wurden. Wenn der Verkäufer Mindestpreise für
einige seiner Lose festlegt, gilt er als Käufer und DAVID FELDMAN S.A. bietet in
seinem Namen bis zu den festgelegten Mindestpreisen. Wird der vom Verkäufer
festgelegte Preis nicht erreicht, wird das nächste Los versteigert.
3 Die Versteigerung
3.1 Auktionsvertreter und -agenten: Der Bieter übernimmt die persönliche
Verantwortung für sein Gebot und kann nicht behaupten, dass der Kauf im
Namen oder im Auftrag eines Dritten getätigt wurde. Der Vertreter haftet
gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Verpflichtungen der von ihm
vertretenen Person.
Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung der Qualität
der gekauften Lose und die anschließende Bezahlung der Rechnung für die
gekauften Lose.
Bieter, die persönlich als Vertreter Dritter anwesend sind, müssen dies der
Auktionsleitung spätestens zum Zeitpunkt der Auktion unmissverständlich mitteilen.
3.2 Zuschläge: Jedes Los wird an den Höchstbietenden im Namen des jeweiligen
Verkäufers vergeben. Zusätzlich zum Zuschlagspreis wird dem Käufer eine
Provision in Höhe von 24.5 % berechnet, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Der
Käufer muss auf den Zuschlagspreis eine Mehrwertsteuer von 8,1 % zahlen.
Für Lose die mit einem Kreis neben der Losnummer gekennzeichnet sind, fällt
die Mehrwertsteuer von 8,1% nur auf die Käuferprovision an.
3.3 Die gezahlte Mehrwertsteuer kann gegen Vorlage eines Ausfuhrnachweises
zurückerstattet werden. DAVID FELDMAN S.A. berechnet eine Verwaltungsgebühr
von 75,00 CHF. Die Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
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